Unter Beurteilungsrichtlinien sind allgemeine Regelungen zur Beurteilung der fachlichen und persönlichen Eignung der Beschäftigten zu verstehen. Hierunter fallen etwa die Festlegung von Bewertungskriterien und Bewertungsmethoden, aber auch Verfahrensregelungen (z.B. Festlegung von Beurteilungsanlässen, von Zuständigkeiten usw.). Der Mitbestimmung unterliegen nicht nur die Aufstellung, sondern auch jede spätere Änderung der Richtlinien. Dagegen ist der Personalrat bei der Erstellung der Beurteilung für den einzelnen Beschäftigten nicht zu beteiligen.

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