Ist der Arbeitnehmer beruflich bedingt mehr als 8 Stunden von seiner Wohnung abwesend, hat er Anspruch auf einen arbeitstäglichen Verpflegungszuschuss. Der Verpflegungszuschuss beträgt bei einer Entfernung zwischen Betrieb und Arbeitsstelle

 
bis 50 km 7 EUR
mehr als 50 km bis 75 km 8 EUR
mehr als 75 km 9 EUR

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