Ist der Arbeitnehmer beruflich bedingt mehr als 8 Stunden von seiner Wohnung abwesend, hat er Anspruch auf einen arbeitstäglichen Verpflegungszuschuss. Der Verpflegungszuschuss beträgt bei einer Entfernung zwischen Betrieb und Arbeitsstelle
bis 50 km | 7 EUR |
mehr als 50 km bis 75 km | 8 EUR |
mehr als 75 km | 9 EUR |
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