Bei der summarischen Leistungsbeurteilung versucht der Beurteiler, die Leistungen des Mitarbeiters in einer zusammenfassenden Betrachtung zu würdigen. Bei einer geringen Zahl zu beurteilender Mitarbeiter kann er durch Bildung einer Rangreihe möglicherweise zu einem relativ sinnvollen Urteil kommen. Wegen der großen Abhängigkeit vom subjektiven Urteil des Beurteilers wird die summarische Leistungsbeurteilung i.d.R. abgelehnt. Besonders schlecht beurteilte Mitarbeiter werden das für sie ungünstige Ergebnis weniger in ihren Leistungen als in der Person des Beurteilers sehen.

In der Praxis wird daher fast ausschließlich mit analytischen Verfahren der Leistungsbeurteilung gearbeitet. Hierbei werden verschiedene Leistungsmerkmale zur Urteilsfindung herangezogen. Die Einzelurteile über die Teilkriterien der Leistung können dann ungewichtet oder gewichtet zu einem Gesamturteil über die Leistungen des Mitarbeiters verdichtet werden.

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