Für den Bereich der VKA gilt aufgrund der Bemerkung Nr. 5 zur Anlage 1a zum BAT nicht die Allgemeine Vergütungsordnung. Die Vergütung richtet sich nach den Richtlinien über die Eingruppierung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrkräfte an allgemeinbildenden und an berufsbildenden Schulen in der Fassung vom 1.3.1999.

Die Lehrkräfte können nach Abschnitt A der Richtlinien in die Vergütungsgruppen des BAT eingruppiert werden, die nach Maßgabe der nachstehenden Übersicht den Besoldungsgruppen entsprechen, denen die vergleichbaren beamteten Lehrkräfte angehören.

 
Besoldungsgruppe Vergütungsgruppe
A7 VIb
A8 Vc
A9 Vb
A10 IVb
A11 und A11a IVa
A12 und A12a III
A13 und A13a II
A14 und A14a Ib
A15 Ia
A16 I

Für Lehrkräfte, die nicht unter Abschnitt A fallen, regelt Abschnitt B die Eingruppierung nach den jeweiligen Tätigkeitsmerkmalen, Schulformen und -stufen.

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