Durch die Nr. 2 der SR 2L I werden die gesundheitlichen Einstellungsvoraussetzungen und die Untersuchungsverpflichtungen während des Arbeitsverhältnisses über den Regelungsbereich des § 7 BAT zur Verhütung von übertragbaren Krankheiten erweitert. Die Vorschrift trägt der Tatsache Rechnung, dass in Schulen aufgrund der großen Anzahl und der räumlichen Konzentration von Personen sowie den Kontaktmöglichkeiten die Ansteckungsgefahr von Krankheiten deutlich erhöht ist. Dies trifft insbesondere auf den vorschulischen Bereich zu VG Koblenz, Beschl. v. 30.04.2002 - 5 L 789/02.KO; vgl. aber auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.09.1968 - V A 8/67.

Angestellte Lehrkräfte sind nach dem Inhalt der Regelung auch denjenigen Bestimmungen unterworfen, die der Schulträger oder der Gesetzgeber innerhalb seines Kompetenzbereiches allgemein zur Verhütung derartiger Krankheiten erlässt. Entgegen dem insoweit missverständlichem Wortlaut beschränkt sich die Anwendbarkeit nicht auf die von der jeweiligen Schule erlassenen Bestimmungen. Besondere Bedeutung kommt dabei dem am 1.1.2001 in Kraft getretenen Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) zu. Neben den allgemeinen Bestimmungen zum Schutz vor Infektionen regeln die §§ 33 ff. IfSG zusätzliche Schutzvorschriften für Schulen und sonstige Gemeinschaftseinrichtungen. Insbesondere dürfen gemäß § 34 IfSG Lehrkräfte, die an einer Erkrankung aus der dort aufgeführten Liste leiden, keine Tätigkeiten in Gemeinschaftseinrichtungen wahrnehmen, bei denen sie in Kontakt mit den dort betreuten Personen treten können. Zu diesen Gemeinschaftseinrichtungen gehören auch die Schulen.

 
Praxis-Tipp

Nach der Empfehlung der ständigen Impfkommission des Roland-Koch-Instituts (Stand: Juli 2003) umfasst der Impfkalender gegen übertragbare Krankheiten für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene Impfungen zum Schutz vor Diphterie, Pertussis, Tetanus, Haemophilus influenzae Typ b, Hepatitis B, Poliomyelitis sowie gegen Masern, Mumps und Röteln und für Erwachsene zusätzlich gegen Influenza und Pneumokokken.

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