Entscheidungsstichwort (Thema)

Überstunden als Rufbereitschaft

 

Leitsatz (redaktionell)

Überstunden im Anschluß an die tägliche regelmäßige Arbeitszeit sind nicht zugleich Zeiten der Rufbereitschaft im Sinne von SR 2a Nr 6B Abs 6.

 

Orientierungssatz

1. Revision eingelegt unter Az 6 AZR 455&91.

 

Normenkette

BAT SR 2; BAT SR 2a Nr. 6B Abs. 6 Unterabs. 4; BAT SR 2a Nr. 6B Abs. 6 Unterabs. 5

 

Verfahrensgang

ArbG Siegburg (Entscheidung vom 07.05.1991; Aktenzeichen 5 H Ca 155/91)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 26.11.1992; Aktenzeichen 6 AZR 455/91)

 

Fundstellen

Haufe-Index 446030

ARST 1992, 77 (L1)

ZTR 1992, 69-70

Bibliothek, BAG (LT1)

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