Entscheidungsstichwort (Thema)
Tätlicher Angriff auf Arbeitskollegen
Orientierungssatz
1. Ein tätlicher Angriff auf einen Arbeitskollegen berechtigt zur fristlosen Kündigung.
2. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es im Falle einer Tätlichkeit unter Arbeitskollegen nicht.
3. Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt unter dem Aktenzeichen 2 AZN 935/94.
Verfahrensgang
ArbG Hamm (Entscheidung vom 19.10.1989; Aktenzeichen 4 Ca 694/93) |
Nachgehend
BAG (Entscheidung vom 18.11.1994; Aktenzeichen 2 AZN 935/94) |
Fundstellen
Haufe-Index 442478 |
BB 1994, 2208 |
BB 1994, 2208 (S1-2) |
RzK, I 6a Nr 113 (S1-2) |
EzBAT § 53 BAT Verhaltensbedingte Kündigung, Nr 30 (ST1-2) |
LAGE § 1 KSchG, Nr 43 Verhaltensbedingte Kündigung (LT1-2) |
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