Entscheidungsstichwort (Thema)

Tätlicher Angriff auf Arbeitskollegen

 

Orientierungssatz

1. Ein tätlicher Angriff auf einen Arbeitskollegen berechtigt zur fristlosen Kündigung.

2. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es im Falle einer Tätlichkeit unter Arbeitskollegen nicht.

3. Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt unter dem Aktenzeichen 2 AZN 935/94.

 

Verfahrensgang

ArbG Hamm (Entscheidung vom 19.10.1989; Aktenzeichen 4 Ca 694/93)

 

Nachgehend

BAG (Entscheidung vom 18.11.1994; Aktenzeichen 2 AZN 935/94)

 

Fundstellen

Haufe-Index 442478

BB 1994, 2208

BB 1994, 2208 (S1-2)

RzK, I 6a Nr 113 (S1-2)

EzBAT § 53 BAT Verhaltensbedingte Kündigung, Nr 30 (ST1-2)

LAGE § 1 KSchG, Nr 43 Verhaltensbedingte Kündigung (LT1-2)

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