Entscheidungsstichwort (Thema)

Feststellung des Nichtbestehens eines Arbeitsverhältnisses eines Fußballlizenzspielers

 

Leitsatz (amtlich)

1. Dem Antrag auf Erlass einer auf Feststellung des Nichtbestehens eines Arbeitsverhältnisses gerichteten einstweiligen Verfügung kann ausnahmsweise ein Rechtsschutzbedürfnis zur Seite stehen, wenn diese Feststellung zur Sicherung der Rechtswahrnehmung des Antragstellers (hier: Fußball-Lizenzspieler) gegenüber einem Dritten (hier: Deutscher Fußball-Bund) notwendig ist.

2. In einem solchen Fall können Bedenken an der Zulässigkeit einer einstweiligen Verfügung im Hinblick auf deren Vollstreckbarkeit zurücktreten, weil bereits deren Existenz die Rechtswahrnehmung gegenüber dem Dritten sichern kann.

3. Ist die Berufungsausübung an einen ganz bestimmten zeitlichen Rhythmus gebunden (hier: Bundesliga-Saison), so kann dies im Rahmen der Prüfung des Verfügungsgrundes unter dem Gesichtspunkt der drohenden Beeinträchtigung beruflicher Fertigkeiten zugunsten des Berufsfußballspielers berücksichtigt werden.

 

Normenkette

ZPO §§ 935, 940

 

Verfahrensgang

ArbG Berlin (Vorbehaltsurteil vom 26.07.2000; Aktenzeichen 37 Ga 20061/00)

 

Fundstellen

Haufe-Index 508245

ARST 2001, 42

FA 2001, 121

NZA 2001, 53

AP, 0

SpuRt 2001, 32

Wüterich / Breucker 2006 2006, 320

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