Entscheidungsstichwort (Thema)

Kartenspielen während der Arbeitszeit als Kündigungsgrund

 

Leitsatz (redaktionell)

Je nach den konkreten Umständen des Einzelfalles kann Kartenspielen des Arbeitnehmers während der Arbeitszeit jedenfalls dann eine fristlose Kündigung des Arbeitgebers rechtfertigen, wenn weitere gleichartige Pflichtverletzungen hinzukommen, derentwegen der Arbeitnehmer vergeblich abgemahnt worden ist.

 

Orientierungssatz

Die gegen das Urteil des LArbG Berlin eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde (2 AZN 141/88) wurde zurückgenommen.

 

Verfahrensgang

ArbG Berlin (Entscheidung vom 06.11.1987; Aktenzeichen 11 Ca 511/87)

 

Fundstellen

Haufe-Index 446361

DB 1988, 866-866 (LT1)

ARST 1988, 162-162 (L1)

RzK, I 6a Nr 34 (LT1)

Bibliothek, BAG (LT1)

EzA § 626 nF BGB, Nr 112 (L1)

EzBAT § 54 BAT Arbeitsverweigerung, Nr 2 (LT1)

LAGE § 626 BGB, Nr 31 (LT1)

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