Entscheidungsstichwort (Thema)
Ortszuschlag. Änderung des Familienstandes
Orientierungssatz
Zur Verpflichtung der Angestellten, Änderungen des Familienstandes (hier: Scheidung), soweit sie sich auf den Ortszuschlag auswirken, dem Arbeitgeber mitzuteilen.
Normenkette
BAT § 29; BGB §§ 249, 275, 280, 286, 812, 818-819
Fundstellen
Haufe-Index 446394 |
ZTR 1989, 192-193 (red. Leitsatz 1 und Gründe) |
EzBAT § 29 BAT Anzeigepflicht, Nr 3 (red. Leitsatz 1 und Gründe) |
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