Das Arbeitsverhältnis kann zeitweise suspendiert werden. Diese Fallgestaltung nimmt die Rechtsprechung an, wenn der Arbeitnehmer an einem Arbeitskampf teilnimmt.

Es reicht aber nicht die Ausrufung eines Streiks aus. Die Suspendierung tritt erst durch die Erklärung des Arbeitnehmers, er werde teilnehmen ein.[1]

Diese Erklärung kann aber auch konkludent erfolgen. In der Regel wird der Arbeitnehmer diese Erklärung durch das Fernbleiben von der Arbeit abgeben.[2]

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