Die GmbH ist rechtlich, wirtschaftlich und organisatorisch selbständig. Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft, die zur Erfüllung jedes gesetzlich zulässigen Zweckes, auch zur Erfüllung eines gemeinnützigen Zweckes, durch eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen gegründet werden kann.

Zur Gründung einer GmbH ist ein Gesellschaftsvertrag in notarieller Form erforderlich.

Die Rechtsfähigkeit der GmbH tritt mit der Eintragung ins Handelsregister ein. In der Regel wird der kommunale Krankenhausträger Alleingesellschafter der Krankenhaus-GmbH sein (Eigengesellschaft).

Mit der Gründung einer gemeinnützigen Krankenhaus-GmbH wird nicht die öffentliche Aufgabe Krankenhausversorgung privatisiert, sondern lediglich die Erstellung der Leistungen und ihre betriebswirtschaftliche Ordnung.[1] Die Aufgabe der Krankenhausversorgung bleibt unverändert Aufgabe der Kommunen.

[1] Vgl. Quaas, Die kommunale Krankenhaus-GmbH, Das Krankenhaus 2/1992.

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