Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung verlängert sich nicht, wenn während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzutritt. Ein Hinzutritt von Krankheit ist nicht gegeben, wenn 2 verschiedene Krankheiten nacheinander Arbeitsunfähigkeit verursachen. Dies gilt selbst dann, wenn nach dem Ende der ersten Arbeitsunfähigkeit die Beschäftigung nicht wiederaufgenommen wurde und nur für kurze Zeit Arbeitsfähigkeit bestand. Die erneute Arbeitsunfähigkeit begründet einen eigenen Anspruch auf Entgeltfortzahlung.[1]

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