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Arbeiten aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung werden dem landwirtschaftlichen Unternehmen zugerechnet, wenn die Pflicht den landwirtschaftlichen Unternehmer in seiner Eigenschaft als Landwirt und nicht allgemein in seiner Eigenschaft als Bürger trifft. In Betracht kommen insoweit etwa Pflichten zur Erhaltung von Wegen, Deichen, Dämmen, Kanälen und Wasserläufen.

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