Rz. 33

Diese Erwägung setzt Art. 21 Abs. 1 DSGVO um, in dem jeder betroffenen Person das Recht zugesteht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen.

Voraussetzung ist, dass die Verarbeitung aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchst. e oder f DSGVO erfolgt, also

  • für die Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde (Buchst. e) oder
  • zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt (Buchst. f).
 
Achtung

Für die Stellen nach § 35 SGB I gelten die Einschränkungen des § 84 Abs. 5 (Rz. 47).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge