Die nachfolgenden Unternehmen müssen einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen und veröffentlichen:

  • Große Unternehmen von öffentlichem Interesse ab dem Geschäftsjahr 2024
  • Sonstige große Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2025
  • Sonstige Unternehmen von öffentlichem Interesse ab dem Geschäftsjahr 2026 (mit Opt-Out-Option)
 
Hinweis

Definitionen

Unternehmen von öffentlichem Interesse sind insbesondere kapitalmarktorientiere Unternehmen.

Als große Unternehmen werden Unternehmen angesehen, die zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:

  1. Mehr als 250 Mitarbeiter
  2. Mehr als 20 Mio. EUR Bilanzsumme
  3. Mehr als 40 Mio. EUR Umsatz

Der Nachhaltigkeitsbericht wird voraussichtlich als Teil des Lageberichts eines Unternehmens zu erstellen und zu veröffentlichen sein. Auch wenn kleine Unternehmen – rein rechtlich betrachtet – noch nicht im Anwendungsbereich der CSRD sind, dürfte das Interesse der Öffentlichkeit auch in Bezug auf kleinere Unternehmen wachsen. Insofern kann es auch für diese Unternehmen ggf. sinnvoll sein, zumindest einen Teil der Standards zu erfüllen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge