Beispiel: Umlage, Sanierungsgeld, Eigenbeteiligung an der Umlage
Sachverhalt | Das zusatzversorgungspflichtige Entgelt eines Beschäftigten beträgt im Jahr 2021 45.000,00 EUR. | |||||||
Umlagesatz: 8,26 %, davon Arbeitgeber 6,45 % | ||||||||
Sanierungsgeld: 2 % (Arbeitgeber) | ||||||||
Eigenbeteiligung: 1,81 % | ||||||||
Lösung | Die Zeit der Beschäftigung ist mit dem Buchungsschlüssel 01 10 10 bzw. 01 10 11 zu melden. Für jeden Versicherungsabschnitt mit dem Versicherungsmerkmal 10 muss auch ein weiterer Versicherungsabschnitt mit dem Buchungsschlüssel 01 19 10 gebildet werden. (Bei einigen Zusatzversorgungskassen ist das Sanierungsgeld nicht zu melden, da dieses von der Kasse selbst ermittelt wird). Die Eigenbeteiligung wird nicht separat gemeldet, da sie Teil der Umlage ist und aus dem versteuerten Entgelt genommen wird. (Beteiligte Arbeitgeber bei der VBL müssen den Arbeitnehmeranteil an der Umlage aber getrennt melden – Einzahler 03). | |||||||
Meldung der Versicherungsabschnitte | ||||||||
Versicherungsabschnitte | Buchungsschlüssel | ZV-Entgelt | Umlage/Beitrag | Elternzeitbezogene Kinderzahl | ||||
Beginn | Ende | Einzahler | Versicherungsmerkmal | Versteuerungsmerkmal | EUR Cent | EUR Cent | ||
Jahresmeldung 2020 | ||||||||
1.1.2021 | 31.12.2021 | 01 | 10 | 10 | 14.055,69 | 1.161,00 | ||
1.1.2021 | 31.12.2021 | 01 | 10 | 11 | 30.944,31 | 2.556,00 | ||
1.1.2021 | 31.12.2021 | 01 | 19 | 00 | 45.000,00 | 900,00 |
Bei einzelnen Zusatzversorgungseinrichtungen ist der Versicherungsabschnitt mit dem Sanierungsgeld (01 19 10) nicht zu melden, da dieser von der Zusatzversorgungseinrichtung selbst ermittelt wird. Achten Sie bitte auf die jeweiligen Anforderungen bei Ihrer Zusatzversorgungseinrichtung.
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