Im Falle von Arbeitskampfmaßnahmen ist es zweckmäßig und ggf. auch notwendig, die Beschäftigten über die jeweilige tatsächliche und rechtliche Situation zu informieren. Je nach der konkreten Situation kann es zweckmäßig sein, einen gesonderten E-Mail-Verteiler einzurichten (z. B. für Führungskräfte). Darüber hinaus sollte auch die örtliche Presse unterrichtet werden.

1. Beschäftigte

Über die Auswirkungen von Arbeitskampfmaßnahmen auf das einzelne Arbeitsverhältnis sollten die Beschäftigten schriftlich (z. B. durch ein Rundschreiben oder einen Aushang am Schwarzen Brett) informiert werden.

Sofern die Gewerkschaften im Zusammenhang mit Streiks Informationskampagnen innerhalb der Belegschaft durchführen, sollte hierauf mit entsprechenden Gegendarstellungen des Arbeitgebers reagiert werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn - wie zumeist - einseitige tarifpolitische Aussagen gemacht werden, die einer Richtigstellung bedürfen. Unzutreffende Behauptungen, die unwidersprochen im Raum stehen bleiben, werden erfahrungsgemäß von den Beschäftigten sehr schnell für bare Münze genommen und können eine Eigendynamik entwickeln, die nicht nur den Betriebsfrieden gefährdet, sondern auch einen falschen Eindruck in der Öffentlichkeit erwecken kann.

Informationen der Beschäftigten von Seiten des Personalrats bzw. Betriebsrats zu Arbeitskampfmaßnahmen sind unzulässig (→ Personalrat/Betriebsrat).

2. Presse

Im Zusammenhang mit Arbeitskampfmaßnahmen hat die Öffentlichkeitsarbeit eine nicht zu unterschätzende Bedeutung. Deshalb sollte die örtliche Presse nicht nur über die Dauer und den Umfang von Arbeitskampfmaßnahmen unterrichtet werden, sondern auch über deren Hintergründe. Dabei ist es wichtig, in allgemein verständlicher Form die wichtigsten Argumente darzustellen, die gegen eine Erfüllung der gewerkschaftlichen Forderungen sprechen. Hierfür können die Tarifinfos der VKA genutzt werden. Es gilt einseitige und unrichtige Behauptungen der Gewerkschaften zu entkräften. Dazu kann es sich insbesondere anbieten, Hintergrundgespräche mit Journalisten bzw. Redakteuren zu führen, um die Haltung der Arbeitgeber und deren Vorstellungen zu verdeutlichen.

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