Betreff: Betriebsrentenstärkungsgesetz
hier: Anwendung der Förderung nach § 100 EStG
Aktenzeichen: D5–31004/32#1

Am 1. Januar 2018 ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BGBl I S. 3214) in Kraft getreten, das u. a. Änderungen des Einkommenssteuergesetzes (EStG) vorsieht, die Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung haben. Unter anderem können Arbeitgeber, die für Arbeitnehmer mit einem geringen Einkommen einen zusätzlichen Beitrag zur betrieblichen Altersversorgung zahlen, nach § 100 EStG einen staatlichen Zuschuss für ihre Arbeitgeberbeiträge beantragen (BAV-Förderbetrag).

Im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen gebe ich für den Bereich des Bundes folgende Hinweise:

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