Entscheidungsstichwort (Thema)

Wanderarbeitnehmer. Unfreiwillige Aufgabe der Tätigkeit. Anspruch eines Selbständigen auf Leistung bei Arbeitslosigkeit. Gewährung von Kinderzulagen

 

Leitsatz (amtlich)

1.

Ein Selbständiger, der bei unfreiwilliger Aufgabe seiner Tätigkeit aufgrund von Beiträgen, die er als Arbeitnehmer gezahlt hat oder die ihm als solchem gutgeschrieben worden sind, Anspruch auf Leistungen bei Arbeitslosigkeit hat, ist kein Arbeitnehmer iS des Art 73 Abs 1 der EWGV 1408/71 des Rates vom 14.6.1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, idF der EWGV 1390/81 des Rates vom 12.5.1981 zur Ausdehnung der EWGV 1408/71 auf die Selbständigen und ihre Familienangehörigen in Verbindung mit Art 1 Abs 1 Buchst a Buchst i und DBuchst ii dieser Verordnung.

2.

Art 52 EWGVtr steht dem nicht entgegen, daß die Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats, nach denen Kinderzulagen nur für Kinder gewährt werden, die im Hoheitsgebiet dieses Staates wohnen, für einen Staatsangehörigen dieses Staates während eines Zeitraums gelten, in dem er nach Ausübung einer Tätigkeit im Lohn- und Gehaltsverhältnis in einem anderen Mitgliedstaat, in dem er ein Kind hat, im Herkunftsmitgliedstaat, in den er allein zurückgekehrt ist, als Selbständiger tätig ist.

 

Normenkette

EWGV 1408/71 Art. 1 Abs. 1, Art. 73 Abs. 1; EWGVtr Art. 48, 52

 

Beteiligte

David Maxwell Middleburgh

Chief Adjudication Officer

 

Fundstellen

ABl.EG 1991, Nr. C 289, 3

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