Aus der Überleitung in den TVöD resultieren folgende Besitzstände wie

  • Vergütungsgruppenzulage (§ 9 TVÜ-VKA),
  • kinderbezogene Anteile (§ 11 TVÜ-Bund/VKA),
  • Strukturausgleich (§ 12 TVÜ-Bund/VKA),
  • Techniker-, Meister-, Programmiererzulage (§ 29a Abs. 3 TVÜ-VKA).

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