Aus der Überleitung in den TVöD resultieren folgende Besitzstände wie
- Vergütungsgruppenzulage (§ 9 TVÜ-VKA),
- kinderbezogene Anteile (§ 11 TVÜ-Bund/VKA),
- Strukturausgleich (§ 12 TVÜ-Bund/VKA),
- Techniker-, Meister-, Programmiererzulage (§ 29a Abs. 3 TVÜ-VKA).
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