Klammerzusätze enthalten häufig Definitionen einzelner Tätigkeitsmerkmale, wie z.B. des Tätigkeitsmerkmals "selbständige Leistungen" in Vergütungsgruppe Vc Fallgruppe 1a Vergütungsordnung Bund/Länder. Dort heißt es: "(... selbständige Leistungen erfordern ein den vorausgesetzten Fachkenntnissen entsprechendes selbständiges Erarbeiten eines Ergebnisses unter Entwicklung einer eigenen geistigen Initiative; eine leichte geistige Arbeit kann diese Anforderung nicht erfüllen.)"

Auch Klammerzusätze haben wie die Protokollnotizen/Protokollerklärungen und die Vorbemerkungen die gleiche Bindungswirkung wie andere Tarifnormen.

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