Der Begriff der "technischen Einrichtung" ist weit zu fassen. Hierunter fallen alle optischen, akustischen, mechanischen und auch elektronischen Geräte wie z. B. EDV-Anlagen. Allerdings besteht kein Mitbestimmungsrecht bezüglich der vom Arbeitgeber eingesetzten Hardware (Bildschirm/Terminals und Rechner bzw. Computer), da erst ein wie auch immer geartetes Programm die Hardware geeignet machen kann, die Arbeitnehmer zu überwachen. Daher ist der Arbeitgeber bezüglich der zur Anwendung kommenden Hardware in seiner Entscheidung frei. Das gilt auch für etwaige spätere Veränderungen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge