Bei einem Wechsel des Beschäftigungsortes besteht nach Maßgabe des § 5 Abs. 1 DigiTV Anspruch auf eine Mobilitätszahlung.
Die Voraussetzungen für die Gewährung einer solchen Zahlung sind abschließend:
- Wechsel des Beschäftigungsortes, § 5 Abs. 1 Buchst. a) DigiTV
- Wechsel in eine andere politische Gemeinde, § 5 Abs. 1 Buchst. b) DigiTV
Zusätzliche Entfernung mindestens 50 Kilometer, § 5 Abs. 1 Buchst. c) DigiTV,
Maßgeblich hierfür ist die einfache Entfernung zwischen Wohnort und Beschäftigungsort.
HinweisAbzustellen ist dabei stets auf den bisherigen Wohnort, selbst wenn der Beschäftigte später umzieht.
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