Gem. § 34 BetrVG ist eine Sitzungsniederschrift zu fertigen und vom Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied zu unterschreiben.

Das Protokoll muss mindestens den Wortlaut der gefassten Beschlüsse und das jeweilige Abstimmungsergebnis enthalten (§ 34 Abs. 1 S. 1 BetrVG).

Außerdem ist dem Protokoll eine Anwesenheitsliste beizufügen, in die sich jeder Teilnehmer eigenhändig einzutragen hat (§ 34 Abs. 1 S. 3 BetrVG).

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