Zu § 72 A I Nr. 3 dd:

Die Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR war eine zentrale Institution des Ministerrats für die Aus- und Weiterbildung leitender Mitarbeiter des Staatsapparates. Der Angestellte muss "Absolvent" sein. Teilnahme an Fortbildungslehrgängen reicht nicht. Eine vergleichbare Bildungseinrichtung ist z.B. die Fachschule für Staatswissenschaft "Edwin Hoernle" in Weimar.[1]

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