Während der Altersteilzeit beträgt die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit die Hälfte der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit. Sie kann im Blockmodell oder Teilzeitmodell abgeleistet werden.

Beschäftigte erhalten während der gesamten Dauer der Altersteilzeit (also einschl. der Freistellungsphase beim Blockmodell) Beihilfe im Verhältnis der tatsächlichen zur vollen Arbeitszeit.

Vgl. auch Ausführungen zu Teilzeitbeschäftigung, auch zum Zusammentreffen der Beihilfeberechtigung des Beschäftigten mit einer solchen des Ehegatten als Beamter usw.

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