Der BMT-G II wurde zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände auf Arbeitgeberseite und der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr auf der Arbeitnehmerseite geschlossen. Er erfaßt von seinem Geltungsbereich Arbeiter der Arbeitgeber, die Mitglieder der Arbeitgeberverbände sind, die der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände angehören. Meist sind Gemeinden oder Gemeindeverbände Mitglieder dieser Arbeitgeberverbände. Auch in § 3 BMT-G II sind bestimmte Arbeitnehmergruppen, für die oft Sondertarife gelten, vom Geltungsbereich ausgenommen.

Haben Gemeinden rechtlich selbständige Betriebe (z.B. GmbH), werden diese vom Geltungsbereich des Tarifvertrages nur umfaßt, wenn dieser selbst Mitglied des kommunalen Arbeitgeberverbandes ist.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge