- mit Ablauf der Zeit, für die er eingegangen ist (Befristung)
- Eintritt einer auflösenden Bedingung
- Aufhebung: nach h.M. ist ein Aufhebungsvertrag formlos möglich[1]
- mit ordentlicher Kündigung: Frist einhalten
- mit außerordentlicher Kündigung bzw. §§ 119, 123 BGB
- wenn er gegenstandslos wird, z.B. wenn bei einem FirmenTV die Firma erlischt.
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