• mit Ablauf der Zeit, für die er eingegangen ist (Befristung)
  • Eintritt einer auflösenden Bedingung
  • Aufhebung: nach h.M. ist ein Aufhebungsvertrag formlos möglich[1]
  • mit ordentlicher Kündigung: Frist einhalten
  • mit außerordentlicher Kündigung bzw. §§ 119, 123 BGB
  • wenn er gegenstandslos wird, z.B. wenn bei einem FirmenTV die Firma erlischt.
[1] BAG, AP Nr. 5 zu § 1 TVG Form; BAGE 19, 259.

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