In einer zweiten – nicht zwingend erforderlichen – Stufe kann in gewissem Umfang ein Zuschlag für Lebensalter/Betriebszugehörigkeit gewährt werden.
Folgendes Beispiel mag die Berechnung erläutern, wobei die angegebenen Werte zur Disposition des jeweiligen Arbeitgebers stehen:
Jahre | |||||
Betriebszugehörigkeit | 2 | 5 | 10 | 15 | 20 |
Lebensalter | 25 | 30 | 35 | 40 | 45 |
50 Euro brutto pro Stufe = max. 250 Euro pro Monat
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