In einer zweiten – nicht zwingend erforderlichen – Stufe kann in gewissem Umfang ein Zuschlag für Lebensalter/Betriebszugehörigkeit gewährt werden.

Folgendes Beispiel mag die Berechnung erläutern, wobei die angegebenen Werte zur Disposition des jeweiligen Arbeitgebers stehen:

 
  Jahre
Betriebszugehörigkeit 2 5 10 15 20
Lebensalter 25 30 35 40 45

50 Euro brutto pro Stufe = max. 250 Euro pro Monat

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