Folgende Lösung bietet sich für BAT-Anwender an:

Für Sonntags- und für Feiertagsarbeit wird automatisch Freizeitausgleich gewährt.

Für Dienste zu ungünstigen Zeiten (am Wochenende = ab Samstag, 0 Uhr bis Sonntag 24 Uhr, und an Feiertagen) wird ein einheitlicher Zuschlag festgesetzt.

 
Höhe der Zeitzuschläge nach dem neuen System  
  • für Überstunden
25 %
  • für Arbeit an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen
25 %
  • für Arbeit

    an Heiligabend,

    am ersten und zweiten Weihnachtsfeiertag,

    an Silvester und am Neujahrstag

100 %
  der Stundenvergütung
  • für Nachtarbeit je Stunde
1,28 Euro

Alle Zeitzuschläge werden, wenn möglich, im nächsten Monat, sonst im übernächsten Monat ausgezahlt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge