Folgende Lösung bietet sich für BAT-Anwender an:
Für Sonntags- und für Feiertagsarbeit wird automatisch Freizeitausgleich gewährt.
Für Dienste zu ungünstigen Zeiten (am Wochenende = ab Samstag, 0 Uhr bis Sonntag 24 Uhr, und an Feiertagen) wird ein einheitlicher Zuschlag festgesetzt.
Höhe der Zeitzuschläge nach dem neuen System | |
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25 % |
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25 % |
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100 % |
der Stundenvergütung | |
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1,28 Euro |
Alle Zeitzuschläge werden, wenn möglich, im nächsten Monat, sonst im übernächsten Monat ausgezahlt.
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