Der Arbeitgeber hat Ansprüche auf
- Schadensersatz
- Erstattung zuviel bezahlter Bezüge
- Lohnsteuer-Erstattungsansprüche
- Erstattung von Ausbildungskosten
- Gehaltsvorschüsse und Darlehen, wenn das Darlehen im Hinblick auf das Arbeitsverhältnis und für dessen Zweck gewährt worden ist
- Dienstwohnungsvergütung (§ 65 BAT)
- Rückzahlung der Zuwendung nach § 1 Abs. 5 des Zuwendungs-Tarifvertrages
- Abführung von Einnahmen aus einer Nebentätigkeit
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