Der Arbeitgeber hat Ansprüche auf

  • Schadensersatz
  • Erstattung zuviel bezahlter Bezüge
  • Lohnsteuer-Erstattungsansprüche
  • Erstattung von Ausbildungskosten
  • Gehaltsvorschüsse und Darlehen, wenn das Darlehen im Hinblick auf das Arbeitsverhältnis und für dessen Zweck gewährt worden ist
  • Dienstwohnungsvergütung (§ 65 BAT)
  • Rückzahlung der Zuwendung nach § 1 Abs. 5 des Zuwendungs-Tarifvertrages
  • Abführung von Einnahmen aus einer Nebentätigkeit

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