Für nicht qualifizierte Beschäftigungen bietet sich das Vorabzustimmungsverfahren[1] an. Da in diesen Bereichen regelmäßig die Zustimmung der BA erforderlich ist, kann dies in diesem Verfahren vorab und für die beteiligten Behörden einschließlich der Auslandsvertretung verbindlich geklärt werden. Die entsprechende Entscheidung soll innerhalb von 10 Tagen ergehen.

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