In die Vertragsniederschrift gehören nach § 4 Abs. 1 BBiG mindestens:

  • die Art, die sachliche und zeitliche Gliederung sowie das Ziel der Berufsausbildung, insbesondere die Berufstätigkeit, für die ausgebildet werden soll,
  • der Beginn und die Dauer der Berufsausbildung,
  • Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte,
  • die Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit,
  • die Dauer der Probezeit,
  • Zahlung und Höhe der Vergütung,
  • die Dauer des Urlaubs und
  • die Voraussetzungen, unter denen der Ausbildungsvertrag gekündigt werden kann.

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