In die Vertragsniederschrift gehören nach § 4 Abs. 1 BBiG mindestens:
- die Art, die sachliche und zeitliche Gliederung sowie das Ziel der Berufsausbildung, insbesondere die Berufstätigkeit, für die ausgebildet werden soll,
- der Beginn und die Dauer der Berufsausbildung,
- Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte,
- die Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit,
- die Dauer der Probezeit,
- Zahlung und Höhe der Vergütung,
- die Dauer des Urlaubs und
- die Voraussetzungen, unter denen der Ausbildungsvertrag gekündigt werden kann.
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