Für die Berechnung des Ausbildungsentgelts bei Beginn bzw. Beendigung des Ausbildungsverhältnisses während eines Kalendermonats enthält der TVAöD im Unterschied zu dem durch den TVAöD abgelösten Manteltarifvertrag für Auszubildende (dort: § 8 Abs. 3 Satz 1) keine ausdrückliche Regelung. Demzufolge gilt die gesetzliche Regelung des § 18 BBiG, nach der bei der Berechnung der Vergütung für einzelne Tage der Monat zu 30 Tagen gerechnet wird, und zwar unabhängig davon, wie viele Tage der Monat tatsächlich hat. Im Zähler kommt es auf die Anzahl der Tage an, an denen im betreffenden Monat ein Anspruch auf Ausbildungsentgelt besteht.

 
Praxis-Beispiel

Beginn der Ausbildung am 24.7.2023, Ausbildungsentgelt 1.068,26 EUR: Der Anspruchszeitraum beträgt vom 24.7. bis zum 31.7. 8 Tage. Dem Auszubildenden stehen 8/30 (= 284,88 EUR) Ausbildungsentgelt zu.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge