Der Auflösungsvertrag enthält die klare Vereinbarung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Er kann darüber hinaus auch eine Begründung für die Beendigung enthalten. Daran ist der Arbeitnehmer u. U. wegen des Erhalts von Arbeitslosengeld interessiert.

 
Aufhebungsvertrag
zwischen
A-Dorf, vertreten durch den Bürgermeister B
– nachstehend Arbeitgeber –
und
Z
Straße
PLZ Ort
– nachstehend Arbeitnehmer –
  1. Arbeitgeber und Arbeitnehmer heben das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zum 15.6.2000 auf.

    oder

  2. aus betrieblicher Veranlassung

    oder

  3. durch arbeitgeberseits veranlasste, betriebsbedingte Gründe endet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zum 15.6.2000

Der Auflösungsvertrag ist im Bürgerlichen Gesetzbuch nicht speziell geregelt. Für den Anwendungsbereich des BAT sieht dessen § 58 ausdrücklich die Möglichkeit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine Vereinbarung, also einen Vertrag vor.

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