Entscheidungsstichwort (Thema)
Verhaltensbedingte Kündigung. Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes
Orientierungssatz
1. Die Verführung von Kollegen zu einer Alkoholtour dahin, daß diese am kommenden Tag ihrer Arbeitspflicht nicht genügen können, stellt einen Kündigungsgrund dar.
2. Das Urteil ist durch die Entscheidung des LArbG München vom 26. Juli 1985, 4 Sa 306/85 abgeändert worden.
Normenkette
GG Art. 3 Abs. 1; KSchG § 1 Abs. 2 S. 1 Fassung 1969-08-25
Nachgehend
LAG München (Entscheidung vom 26.07.1985; Aktenzeichen 4 Sa 306/85) |
Fundstellen
Haufe-Index 442618 |
ARST 1986, 8 (ST1-2) |
Bibliothek, BAG (T) |
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