Entscheidungsstichwort (Thema)

Verhaltensbedingte Kündigung. Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes

 

Orientierungssatz

1. Die Verführung von Kollegen zu einer Alkoholtour dahin, daß diese am kommenden Tag ihrer Arbeitspflicht nicht genügen können, stellt einen Kündigungsgrund dar.

2. Das Urteil ist durch die Entscheidung des LArbG München vom 26. Juli 1985, 4 Sa 306/85 abgeändert worden.

 

Normenkette

GG Art. 3 Abs. 1; KSchG § 1 Abs. 2 S. 1 Fassung 1969-08-25

 

Nachgehend

LAG München (Entscheidung vom 26.07.1985; Aktenzeichen 4 Sa 306/85)

 

Fundstellen

Haufe-Index 442618

ARST 1986, 8 (ST1-2)

Bibliothek, BAG (T)

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