Entscheidungsstichwort (Thema)
Zur Frage der Ausübung von Mitbestimmungsrechten während eines Streiks
Orientierungssatz
Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats nach §§ 99ff BetrVG bestehen auch dann, wenn eine Versetzung streikbedingt ist.
Mißachtet der Arbeitgeber das Beteiligungsrecht des Betriebsrats nach §§ 99ff BetrVG, so kann der Betriebsrat die personelle Maßnahme mit einer einstweiligen Verfügung aufheben lassen.
Normenkette
ZPO §§ 935, 940; BetrVG § 99; GG Art. 9 Abs. 3; BetrVG §§ 100-101
Fundstellen
ArbuR 1986, 156-157 (S1) |
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