Die Anwesenheitsprämie kann als laufende Zahlung zur regelmäßigen Vergütung gewährt werden, wobei Voraussetzung für die Zahlung eine gewisse Mindestanwesenheit pro Woche oder pro Monat sein kann. Die Anwesenheitsprämie kann auch als einmalige Zahlung (Gratifikation, Sonderzuwendung etc.) für einen längeren Zeitraum, gestaffelt nach tatsächlicher Anwesenheit, zugesagt werden.

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