Eine sexuelle Belästigung ist eine Benachteiligung bei der Erwerbstätigkeit, wenn ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten (wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornografischen Darstellungen gehören) bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird. An die Stelle des "vorsätzlichen" und "erkennbar abgelehnten" Verhaltens im Beschäftigtenschutzgesetz ist die Formulierung "unerwünscht" getreten. Auch hier kommt es nunmehr auf den sog. objektiven Betrachter, nicht jedoch auf die Reaktion des Opfers an.

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