Angestellte im fernmeldetechnischen Dienst als Fernmelderevisoren mit schwierigen Tätigkeiten (z.B. Funktionskontrollen einschließlich Eingrenzen und Beseitigen von Fehlern in Nebenstellenanlagen ab Baustufe II G oder, wenn Anlagen verschiedener Fabrikate verwendet sind, ab Baustufe II E gemäß der Fernmeldeordnung der Deutschen Bundespost, in Fernschreibvermittlungs- und -übertragungseinrichtungen, in übertragungstechnischen Anlagen wie z.B. Funk-, Richtfunk- und Trägerfrequenzanlagen).

(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)

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