Nr. 1 Fernmelderevisoren sind Angestellte mit Lehrabschlußprüfung in einem einschlägigen Lehrberuf mit Tätigkeiten, die die Fähigkeit voraussetzen, Funktionen und Schaltungsabläufe von Fernmeldeanlagen verschiedener Systeme (Bautechniken) an Hand technischer Schaltungsunterlagen (z.B. Stromlaufplänen, Montageplänen, Zeitdiagrammen, Datenflußplänen) so zu erkennen, daß sie in der Lage sind, solche Fernmeldeanlagen selbständig instand zu halten und instand zu setzen.

Nr. 2 Soweit die Eingruppierung von der Zahl der unterstellten bzw. beaufsichtigten Personen abhängt,

a) ist es für die Eingruppierung unschädlich, wenn im Organisations- und Stellenplan zur Besetzung ausgewiesene Stellen nicht besetzt sind,

b) rechnen hierzu auch Beamte vergleichbarer Besoldungsgruppen,

c) zählen Teilbeschäftigte entsprechend dem Verhältnis der mit ihnen im Arbeitsvertrag vereinbarten Arbeitszeit zur regelmäßigen Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten.

Nr. 3 Elektronische Geräte sind z.B.: elektronische Schlüsselgeräte, Funkfernschreibübertragungssysteme, Richtfunkgeräte, Trägerfrequenzgeräte, Diversitygeräte, automatische Morsegeber (Umsetzgeräte).

Nr. 4 Schwierige Messungen im Sinne dieses Tätigkeitsmerkmals liegen vor, wenn am Fernmeldegerät fehlerhafte Schalt- und Regelvorgänge nicht durch bewegte Teile erkennbar sind, sondern sich als Änderungen vornehmlich elektrischer und magnetischer Größen unter Verwendung entsprechender Prüfgeräte meßtechnisch erfassen lassen.

Nr. 5 Bedienen = beschalten, ein-, aus-, umschalten, beobachten, ablesen;
  einfache Instandhaltungsarbeiten = reinigen, ölen, fetten, schmieren;
  Prüfen = technische Prüfungen (einzelne Prüfungen, Funktionsprüfungen, Prüfgänge, Zustandsprüfungen);
  Instandhalten = an Ort und Stelle wieder betriebsbereit machen, reinigen, ölen, fetten, schmieren;
  Instandsetzen = entstören, ausbessern

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