Nr. 1 Fernmelderevisoren sind Angestellte mit Lehrabschlußprüfung in einem einschlägigen Lehrberuf mit Tätigkeiten, die die Fähigkeit voraussetzen, Funktionen und Schaltungsabläufe von Fernmeldeanlagen verschiedener Systeme (Bautechniken) an Hand technischer Schaltungsunterlagen (z. B. Stromlaufplänen, Montageplänen, Zeitdiagrammen, Datenflußplänen) so zu erkennen, daß sie in der Lage sind, solche Fernmeldeanlagen selbständig instandzuhalten und instandzusetzen.

Nr. 2 Angestellte ohne Lehrabschlußprüfung in einem einschlägigen Lehrberuf, die eine verwaltungseigene Prüfung in einem anerkannten einschlägigen Lehrberuf abgelegt haben oder denen im Bereich des Bundesministers der Verteidigung die ATN-Stufe 7 in einem einschlägigen Lehrberuf zuerkannt worden ist, werden bei der Eingruppierung den Angestellten mit Lehrabschlußprüfung in einem einschlägigen Lehrberuf gleichgestellt.

Nr. 3 Elektronische Geräte sind z. B.: elektronische Schlüsselgeräte, Funkfernschreibübertragungssysteme, Richtfunkgeräte, Trägerfrequenzgeräte, Diversitygeräte, automatische Morsegeber (Umsetzgeräte).

Nr. 4 Schwierige Messungen im Sinne dieses Tätigkeitsmerkmals liegen vor, wenn am Fernmeldegerät fehlerhafte Schalt- und Regelvorgänge nicht durch bewegte Teile erkennbar sind, sondern sich als Änderungen vornehmlich elektrischer und magnetischer Größen unter Verwendung entsprechender Prüfgeräte meßtechnisch erfassen lassen.

Nr. 5 Bedienen = beschalten, ein-, aus-, umschalten, beobachten, ablesen;
 

einfache

Instandhaltungsarbeiten

 

=

 

reinigen, ölen, schmieren;
  Prüfen = Prüfungen (einzelne Prüfungen, Funktionsprüfungen, Prüfgänge, Zustandsprüfungen technische);
  Instandhalten = an Ort und Stelle wieder betriebsbereit machen, reinigen, ölen, fetten, schmieren;
  Instandsetzen = entstören, ausbessern.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge