Beschäftigte, die ständig Wechselschichtarbeit leisten, erhalten nach § 8 Abs. 5 Satz 1 TVöD-K/TVöD-B eine Wechselschichtzulage von 155 Euro monatlich. Beschäftigte, die nicht ständig Wechselschichtarbeit leisten, erhalten nach § 8 Abs. 5 Satz 2 TVöD-K/TVöD-B eine Wechselschichtzulage von 0,93 Euro pro Stunde.

Beschäftigte, die ständig Schichtarbeit leisten, erhalten nach § 8 Abs. 6 Satz 1 TVöD-K/TVöD-B eine Schichtzulage von 40 Euro monatlich. Beschäftigte, die nicht ständig Schichtarbeit leisten, erhalten nach § 8 Abs. 6 Satz 2 TVöD-K/TVöD-B eine Schichtzulage von 0,24 EUR pro Stunde.

Insoweit wird auf die Erläuterungen unter dem Stichwort "Zulagen" verwiesen.

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