Die in die Entgeltgruppe 15 eingruppierten Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte nach Teil B Abschnitt II Ziffer 1 der Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA) erhalten eine monatliche Zulage in Höhe von 300,00 EUR.
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