Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken oder sonstigen Krankenhäusern unterliegen in der Regel dem Geltungsbereich des zwischen der TdL und der Gewerkschaft Marburger Bund vereinbarten TV-Ärzte (Länder). Findet jedoch auf das Arbeitsverhältnis des Arztes – z. B. bei einem nicht normativ tarifgebundenen Arbeitgeber kraft arbeitsvertraglicher Vereinbarung – der TV-L Anwendung[1], so bestimmt der Tarifvertrag in der Sonderregelung § 41 Nr. 2 Abs. 10 für Ärzte an Universitätskliniken sowie § 42 Nr. 2 Abs. 10 TV-L für Ärzte an anderen Krankenhäusern die Verpflichtung der Ärztinnen und Ärzte, am Rettungsdienst in Notarztwagen und Hubschraubern teilzunehmen. Für jeden Einsatz in diesem Rettungsdienst erhalten Ärztinnen und Ärzte einen nicht zusatzversorgungspflichtigen Einsatzzuschlag. Der Einsatzzuschlag ist dynamisch ausgestaltet und verändert sich bei Tarifänderungen entsprechend.

Für jeden Einsatz in diesem Rettungsdienst erhalten die Beschäftigten einen nicht zusatzversorgungspflichtigen Einsatzzuschlag. Der Einsatzzuschlag beträgt seit 1.1.2018 20,01 EUR (Protokollerklärung Nr. 3 zu § 3 Abs. 10 in der Fassung des § 41 bzw. § 42 TV-L).

Der Einsatzzuschlag ist dynamisch ausgestaltet. Der Betrag verändert sich zu demselben Zeitpunkt und in dem gleichen Ausmaß wie das Tabellenentgelt der Entgeltgruppe Ä 1 Stufe 2.

Der Einsatzzuschlag steht nicht zu, wenn den Beschäftigten wegen der Teilnahme am Rettungsdienst außer den tariflichen Bezügen sonstige Leistungen vom Arbeitgeber oder von einem Dritten (zum Beispiel private Unfallversicherung, für die der Arbeitgeber oder ein Träger des Rettungsdienstes die Beiträge ganz oder teilweise trägt, Liquidationsansprüche) zustehen. Die Beschäftigten können auf die sonstigen Leistungen verzichten (Protokollerklärungen zu § 3 Absatz 10 in der Fassung des § 41 bzw. § 42 TV-L).

[1] Hinsichtlich der Abgrenzung der Tarifverträge TVöD-K und TV-Ärzte (VKA) wird auf die Ausführungen im Beitrag Ärztinnen/Ärzte, dort Ziffer 2 verwiesen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TV-L Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge