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Zwischen ......................... (Arbeitgeber)
vertreten durch .........................
und Frau/Herrn ......................... (Beschäftigte/r)
Anschrift:.........................
geboren am ...............
wird - vorbehaltlich[1]......................... - folgender
Arbeitsvertrag
geschlossen:
§ 1
Frau/Herr .........................
wird ab ..........
□ als vollbeschäftigte Lehrkraft eingestellt[2]. | |||||
□ als teilzeitbeschäftigte Lehrkraft[3].
|
|||||
Die teilzeitbeschäftigte Lehrkraft ist im Rahmen begründeter dienstlicher Notwendigkeiten zur Leistung von Überstunden und Mehrarbeit verpflichtet. |
Das Arbeitsverhältnis ist
□ ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes nach § 14 Abs. 2 TzBfG befristet bis zum .........................[6]
□ ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes nach § 14 Abs. 3 TzBfG befristet bis zum .........................[7]
□ wegen Vorliegen eines sachlichen Grundes nach § 14 Abs. 1 TzBfG
□ | kalendermäßig befristet bis zum .........................[8] |
□ | bis zum Erreichen folgenden Zwecks ........................................ längstens bis zum ...............[9] |
□ | befristet gemäß § 21 BEEG bis zum ...............[10] |
□ | befristet gemäß § 6 PflegeZG bis zum ...............[11] |
□ | befristet gemäß § 2 Abs. 3 PflegeZG i.V.m. § 6 PflegeZG bis zum ...............[12] |
§ 2
Für das Arbeitsverhältnis gelten
- der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L),
- der Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder) sowie
- die Tarifverträge, die den TV-L und den TVÜ-Länder ergänzen, ändern oder ersetzen
in der Fassung, die für den Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder und für das Land ......................... jeweils gilt.
□ Auf das Arbeitsverhältnis findet § 21 Abs. 1 bis 5 BEEG Anwendung[13].
□ Auf das Arbeitsverhältnis findet § 6 Abs. 1 bis 3 PflegeZG Anwendung.[14]
□ Auf das Arbeitsverhältnis findet § 6 PflegeZG i.V.m. § 2 Abs. 3 PflegeZG Anwendung.[15]
§ 3
□ Die Probezeit nach § 2 Abs. 4 TV-L beträgt 6 Monate[16].
□ Die Probezeit beträgt nach § 30 Abs. 4 Satz 1 1. Halbsatz TV-L 6 Wochen[17].
□ Die Probezeit beträgt nach § 30 Abs. 4 Satz 1 2. Halbsatz TV-L 6 Monate[18].
□ Für die Kündigung des gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 TV-L befristeten Arbeitsverhältnisses gilt § 34 Abs. 1 TV-L[19].
□ Für die Kündigung des gemäß § 30 Abs. 1 Satz 2 TV-L befristeten Arbeitsverhältnisses gilt § 30 Abs. 4 und 5 TV-L[20].
§ 4
Die Lehrkraft ist in der Entgeltgruppe ............... eingruppiert (§ 12 Abs. 2 TV-L in der Fassung des § 3 TV EntgO-L).
Der Arbeitgeber ist berechtigt, der Lehrkraft aus dienstlichen Gründen eine andere Tätigkeit im Rahmen der Entgeltgruppe zuzuweisen.
§ 5
Es wird folgende Nebenabrede vereinbart:
□ ..........................
Die Nebenabrede kann mit einer Frist
□ von 2 Wochen zum Monatsschluss[21]
□ von ............... zum ...............[22]
schriftlich gekündigt werden.
§ 6
Änderungen und Ergänzungen dieses Arbeitsvertrages einschließlich der Nebenabreden sowie Vereinbarungen weiterer Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
......................... Ort, Datum |
......................... Ort, Datum |
......................... Unterschrift Arbeitgeber |
......................... Unterschrift Beschäftigte/r |
Nur auszufüllen, wenn die vereinbarte Stundenzahl auch bei einer allgemeinen Änderung der Pflichtstunden einer vollbeschäftigten Lehrkraft unverändert bleiben soll.
Beachten Sie: Wird die/der Beschäftigte im unmittelbaren Anschluss an ein erfolgreic...
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