Zwischen ......................... (Arbeitgeber)

vertreten durch .........................

und Frau/Herrn ......................... (Beschäftigte/r)

Anschrift:.........................

geboren am ...............

wird - vorbehaltlich[1]......................... - folgender

Arbeitsvertrag

geschlossen:

§ 1

Frau/Herr .........................

wird ab ..........

  □ als vollbeschäftigte Lehrkraft eingestellt[2].
 

□ als teilzeitbeschäftigte Lehrkraft[3].

  □ mit ............... v. H. der durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit einer entsprechenden vollbeschäftigten Lehrkraft eingestellt[4].
  □ mit einer durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von .......... Pflichtstunden eingestellt[5].
  Die teilzeitbeschäftigte Lehrkraft ist im Rahmen begründeter dienstlicher Notwendigkeiten zur Leistung von Überstunden und Mehrarbeit verpflichtet.

Das Arbeitsverhältnis ist

□ ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes nach § 14 Abs. 2 TzBfG befristet bis zum .........................[6]

□ ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes nach § 14 Abs. 3 TzBfG befristet bis zum .........................[7]

□ wegen Vorliegen eines sachlichen Grundes nach § 14 Abs. 1 TzBfG

kalendermäßig befristet bis zum .........................[8]
bis zum Erreichen folgenden Zwecks ........................................ längstens bis zum ...............[9]
befristet gemäß § 21 BEEG bis zum ...............[10]
befristet gemäß § 6 PflegeZG bis zum ...............[11]
befristet gemäß § 2 Abs. 3 PflegeZG i.V.m. § 6 PflegeZG bis zum ...............[12]

§ 2

Für das Arbeitsverhältnis gelten

  • der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L),
  • der Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder) sowie
  • die Tarifverträge, die den TV-L und den TVÜ-Länder ergänzen, ändern oder ersetzen

in der Fassung, die für den Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder und für das Land ......................... jeweils gilt.

□ Auf das Arbeitsverhältnis findet § 21 Abs. 1 bis 5 BEEG Anwendung[13].

□ Auf das Arbeitsverhältnis findet § 6 Abs. 1 bis 3 PflegeZG Anwendung.[14]

□ Auf das Arbeitsverhältnis findet § 6 PflegeZG i.V.m. § 2 Abs. 3 PflegeZG Anwendung.[15]

§ 3

  1. □ Die Probezeit nach § 2 Abs. 4 TV-L beträgt 6 Monate[16].

    □ Die Probezeit beträgt nach § 30 Abs. 4 Satz 1 1. Halbsatz TV-L 6 Wochen[17].

    □ Die Probezeit beträgt nach § 30 Abs. 4 Satz 1 2. Halbsatz TV-L 6 Monate[18].

  2. □ Für die Kündigung des gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 TV-L befristeten Arbeitsverhältnisses gilt § 34 Abs. 1 TV-L[19].

    □ Für die Kündigung des gemäß § 30 Abs. 1 Satz 2 TV-L befristeten Arbeitsverhältnisses gilt § 30 Abs. 4 und 5 TV-L[20].

§ 4

Die Lehrkraft ist in der Entgeltgruppe ............... eingruppiert (§ 12 Abs. 2 TV-L in der Fassung des § 3 TV EntgO-L).

Der Arbeitgeber ist berechtigt, der Lehrkraft aus dienstlichen Gründen eine andere Tätigkeit im Rahmen der Entgeltgruppe zuzuweisen.

§ 5

  1. Es wird folgende Nebenabrede vereinbart:

    □ ..........................

  2. Die Nebenabrede kann mit einer Frist

    □ von 2 Wochen zum Monatsschluss[21]

    □ von ............... zum ...............[22]

    schriftlich gekündigt werden.

§ 6

Änderungen und Ergänzungen dieses Arbeitsvertrages einschließlich der Nebenabreden sowie Vereinbarungen weiterer Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.

.........................

Ort, Datum

.........................

Ort, Datum

.........................

Unterschrift Arbeitgeber

.........................

Unterschrift Beschäftigte/r
[1] Auszufüllen, wenn die Wirksamkeit des Vertrages zum Beispiel von dem Ergebnis einer Prüfung abhängig gemacht wird.
[2] Zutreffendes bitte ankreuzen und ggf. ausfüllen!
[3] Zutreffendes bitte ankreuzen und ggf. ausfüllen!
[4] Zutreffendes bitte ankreuzen und ggf. ausfüllen!
[5] Zutreffendes bitte ankreuzen und ggf. ausfüllen!

Nur auszufüllen, wenn die vereinbarte Stundenzahl auch bei einer allgemeinen Änderung der Pflichtstunden einer vollbeschäftigten Lehrkraft unverändert bleiben soll.

[6] Zutreffendes bitte ankreuzen und ggf. ausfüllen!
[7] Zutreffendes bitte ankreuzen und ggf. ausfüllen!
[8] Zutreffendes bitte ankreuzen und ggf. ausfüllen!
[9] Zutreffendes bitte ankreuzen und ggf. ausfüllen!
[10] Zutreffendes bitte ankreuzen und ggf. ausfüllen!
[11] Zutreffendes bitte ankreuzen und ggf. ausfüllen!
[12] Zutreffendes bitte ankreuzen und ggf. ausfüllen!
[13] Zutreffendes bitte ankreuzen und ggf. ausfüllen!
[14] Zutreffendes bitte ankreuzen und ggf. ausfüllen!
[15] Zutreffendes bitte ankreuzen und ggf. ausfüllen!
[16] Dies ist anzukreuzen bei Beschäftigten im Tarifgebiet Ost. Des Weiteren bei Beschäftigten im gesamten Tarifgebiet, deren Tätigkeit vor dem 1. Januar 2005 der Rentenversicherung der Arbeiter unterlegen hätte. Nach § 2 Abs. 4 TV-L gelten die ersten 6 Monate der Beschäftigung als Probezeit, soweit nicht eine kürzere Zeit vereinbart ist.

Beachten Sie: Wird die/der Beschäftigte im unmittelbaren Anschluss an ein erfolgreic...

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