Verfahrensgang

ArbG Arnsberg (Urteil vom 02.02.1995; Aktenzeichen 1 Ca 1313/93)

 

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Arnsberg vom 02.02.1995 – 1 Ca 1313/93 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten über die zutreffende tarifliche Eingruppierung des Klägers.

Der am 07.02.1940 geborene Kläger absolvierte 1967 die staatliche Abschlußprüfung als Architekt an der Werkkunstschule in D

Seit dem 01.01.1971 ist er bei der Beklagten im Hochbauamt tätig. Grundlage des Arbeitsvertrages ist der zwischen den Parteien am 01.03.1971 geschlossene Arbeitsvertrag, in dem u. a. folgendes vereinbart wurde:

§ 2

Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach den Bestimmungen des Bundes-Angestelltentarifvertrages (BAT) vom 23. Februar 1961, des Bezirks-Zusatztarifvertrages hierzu (BZT-A/NRW) und der diese Tarifverträge ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung. Daneben finden die für die Angestellte des Arbeitgebers jeweils geltenden sonstigen Tarifverträge Anwendung.

§ 6

Der/Die Angestellte wird gemäß § 22 BAT in Vergütungsgruppe IV a eingruppiert.

In der Einstellungszusage des Kreises A. vom 21.10.1970 heißt es u. a.:

Auf Ihr Arbeitsverhältnis finden die Vorschriften des Bundesangestelltentarifvertrages und die diesen Tarifvertrag ändernden und ergänzenden Bestimmungen Anwendung.

Sie erhalten Vergütung nach Vergütungsgruppe IV a BAT. Die Probezeit beträgt 6 Monate.

In der Arbeitsplatzbeschreibung vom 29.06.1991 sind die wesentlichen Tätigkeiten des Klägers wie folgt angegeben:

Arbeitsvorgang 1

70 %

Objektplanung besonders schwieriger Maßnahmen im Bereich des Hochbaus.

Arbeitsergebnis

Errichtung von Gebäuden, Freianlagen und raumbildenden Ausbauten für den Kreis, die Flugplatz- und Freizeitgesellschaften und für sonstige Dritte im Einzelfall in deren Auftrag.

Zusammensetzung

Der Arbeitsvorgang setzt sich aus folgenden Arbeitseinheiten (mit den in § 15 HOAI formulierten Arbeitsschritten) zusammen: Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objekt Überwachung und Oberbauleitung, Objektbetreuung und Dokumentation.

Arbeitsvorgang 2

8 %

Objektplanung nicht besonders schwieriger Maßnahmen im Bereich des Hochbaus.

Arbeitsergebnis

wie unter lfd. Nr. 1

Zusammensetzung

wie unter lfd. Nr. 1

Arbeitsvorgang 3

4%

Ausübung der Bauherrenfunktion bei Objekten des Kreises im Bereich des Hochbaus.

Arbeitsergebnis

Bereitstellung und Sicherung der organisatorischen bzw. finanziellen Voraussetzungen zum Planen und Bauen.

Zusammensetzung

Der Arbeitsvorgang setzt sich aus den in § 31 HOAI formulierten Arbeitseinheiten und Arbeitsschritten zusammen.

Arbeitsvorgang 4

1%

Bearbeitung von allgemeinen Angelegenheiten der Honorarordnungen HOAI, LHO und GOI.

Arbeitsvorgang 5

3 %

Bearbeitung von grundsätzlichen Angelegenheiten in Verbindung mit ADV-Systemen im Hochbau und von grundsätzlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem „Standardleistungsbuch für das Bauwesen” des GAEB (Gemeinsamer Ausschuß Elektronik im Bauwesen) sowie Mitwirkung im Facharbeitskreis „Hochbauamt” bei der Kommunalen Datenverarbeitungszentrale in Iserlohn.

Arbeitsvorgang 6

3 %

Mitwirkung bei Wettbewerben auf dem Gebiet des Bauwesens nach den GRW 1977 (Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe). Die Mitwirkung erstreckt sich auch auf Objekte des Messe- und Ausstellungsbaus.

Arbeitsvorgang 7

4%

Mitwirkung auf verschiedenen Arbeitsgebieten unterschiedlicher Aufgabengruppen, und zwar im einzelnen Mitwirkung bei:

  • der Planung und Überwachung des Energie- und Wasserverbrauchs bei Gebäuden des Kreises (Kreishäuser),
  • der Verwaltung der Gebäude des Kreises einschl. Überwachung der Gewährleistungen für den Kreishausneubau in Meschede,
  • der Überwachung der baulichen Anlagen des Kreises und Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht,
  • der öffentlichen Bewirtschaftung der bebauten und unbebauten Grundstücke des Kreises,
  • vorbeugendem Brandschutz bei den Gebäuden des Kreises und der Gesellschaften,
  • der Gewährung von wirtschaftlichen Hilfen zu Bau bzw. zur Veränderung von behindertengerechten Wohnungen im Rahmen des BSHG,
  • wiederkehrenden Überprüfungen der Sonderbauten des Kreises und der Gesellschaften.

Arbeitsvorgang 8

5 %

Mitarbeit in der Beratergruppe „Wohnungsanpassung für Ältere und Behinderte”. Die Tätigkeit erstreckt sich nicht nur auf die Qualität der Wohnungen sondern auch des Wohnumfeldes.

Arbeitsvorgang 9

2 %

Ausbilder für die Auszubildenden im Beruf Bauzeichner (Hochbau) und für die Praktikanten im Fachpraktikum Klasse 11 der Fachoberschule.

Nach dem Vortrag des Klägers in der Berufungsbegründung beinhaltet das Aufgabengebiet unter Nr. 1 nachfolgende Tätigkeiten:

  • Berufliche Schulen inkl. Werkstätten, Mensen, Hörsäle und Labors,
  • Berufsbildende Schulen inkl. Werkstätten, Mensen, Hörsäle und Labors,
  • Sonderschulen für Sprachbehinderte, geistig Behinderte, Erziehungshilfe,
  • pharmazeutisch-tech...

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