Für übergeleitete und für ab 1.November 2006 neu eingestellte Lehrkräfte, die bis zum 31. Dezember 2011 gemäß Nr. 5 der Bemerkung zu allen Vergütungsgruppen nicht unter die Anlage 1a zum BAT und/oder ab dem 1. Januar 2012 gemäß Nr. 4 der Vorbemerkungen zu allen Teilen der Entgeltordnung nicht unter die Entgeltordnung zum TV-L fallen, gilt die Entgelttabelle zum TV-L mit der Maßgabe, dass die Tabellenwerte
der Entgeltgruppen 5 bis 8 um 64,00 EUR und | |
der Entgeltgruppen 9 bis 13 um 72,00 EUR |
vermindert werden. Im Tarifgebiet West vermindern sich die Beträge nach Absatz 1 Satz 1 bei jeder nach dem 1. November 2006 wirksam werdenden allgmeinen Tabellenanpassung in
- den Entgeltgruppen 5 bis 8 um 6,40 EUR und
- in den Entgeltgruppen 9 bis 13 um 7,20 EUR.
Die Verminderungsbeträge nach Absatz 1 betragen nach der Protokollerklärung zu § 20
in den Entgeltgruppen | vom 1.4.2011 bis 31.12.2011 | ab 1.1.2012 |
5-8 | 38,40 EUR | 32,00 EUR |
9-13 | 43,20 EUR | 36,00 EUR |
Die Verminderung gilt nicht für Lehrkräfte, welche, die fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen für die Einstellung als Studienrat nach der Besoldungsgruppe A 13 BBesG oder eines entsprechenden Landesbesoldungsgesetzes erfüllen, und für übergeleitete Lehrkräfte, die einen arbeitsvertraglichen Anspruch auf eine allgemeine Zulage wie die unter die Anlage 1a zum BAT fallenden Angestellten haben.
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