Für übergeleitete und für ab 1.November 2006 neu eingestellte Lehrkräfte, die bis zum 31. Dezember 2011 gemäß Nr. 5 der Bemerkung zu allen Vergütungsgruppen nicht unter die Anlage 1a zum BAT und/oder ab dem 1. Januar 2012 gemäß Nr. 4 der Vorbemerkungen zu allen Teilen der Entgeltordnung nicht unter die Entgeltordnung zum TV-L fallen, gilt die Entgelttabelle zum TV-L mit der Maßgabe, dass die Tabellenwerte

  der Entgeltgruppen 5 bis 8 um 64,00 EUR und
  der Entgeltgruppen 9 bis 13 um 72,00 EUR

vermindert werden. Im Tarifgebiet West vermindern sich die Beträge nach Absatz 1 Satz 1 bei jeder nach dem 1. November 2006 wirksam werdenden allgmeinen Tabellenanpassung in

  • den Entgeltgruppen 5 bis 8 um 6,40 EUR und
  • in den Entgeltgruppen 9 bis 13 um 7,20 EUR.

Die Verminderungsbeträge nach Absatz 1 betragen nach der Protokollerklärung zu § 20

 
in den Entgeltgruppen vom 1.4.2011 bis 31.12.2011 ab 1.1.2012
5-8 38,40 EUR 32,00 EUR
9-13 43,20 EUR 36,00 EUR

Die Verminderung gilt nicht für Lehrkräfte, welche, die fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen für die Einstellung als Studienrat nach der Besoldungsgruppe A 13 BBesG oder eines entsprechenden Landesbesoldungsgesetzes erfüllen, und für übergeleitete Lehrkräfte, die einen arbeitsvertraglichen Anspruch auf eine allgemeine Zulage wie die unter die Anlage 1a zum BAT fallenden Angestellten haben.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TV-L Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge