Wenig Fortschritte bei Frauenanteil im Top-Management öffentlicher Unternehmen
Laut dem am 27. Oktober 2023 veröffentlichten Public Women-on-Board-Index der Initiative "Frauen in die Aufsichtsräte" (FidAR) ist die paritätische Besetzung der Führungsgremien öffentlicher Unternehmen in Deutschland weiter nicht in Sicht. Die mit dem Führungspositionengesetz II (FüPoG II) eingeführten Maßnahmen zur Stärkung der gleichberechtigten Teilhabe greifen weiterhin nur sehr langsam. In den Aufsichtsgremien der 262 größten Beteiligungen von Bund und Ländern stieg der Frauenanteil nur um 1,3 Prozentpunkte auf 37,1 Prozent (2022: 35,8 %), in den Top-Managementorganen um 2,5 Prozentpunkte auf 25,7 Prozent (2022: 23,2 %). Das Ziel der Parität ist damit noch lange nicht erreicht.
Frauenanteil in Aufsichtsgremien bei Bundesbeteiligungen leicht auf 37,8 Prozent gestiegen
Der Frauenanteil in den Aufsichtsgremien der 104 untersuchten Bundesbeteiligungen liegt über dem Gesamtdurchschnitt und ist auf 37,8 Prozent gestiegen (2022: 36,9 %). In 52 Aufsichtsgremien (50 %) der Bundesbeteiligungen wird ein Frauenanteil von mindestens 40 Prozent erreicht (2022: 47,6 %), 32 Aufsichtsgremien (30,8 %) sind mindestens paritätisch besetzt (2022: 25,2 %). In den Top-Managementorganen der Bundesbeteiligungen werden 28,3 Prozent Frauenanteil erreicht (2022: 25,5 %). Der Zuwachs von 0,9 Prozentpunkten in den Aufsichtsgremien fällt damit bei den Beteiligungen des Bundes geringer aus als bei den untersuchten Beteiligungen der Länder (+1,5), während der Anstieg in den Top-Managementorganen mit 2,8 Prozentpunkten leicht über dem der Länder liegt (+2,4).
Mindestbeteiligungsgebot entfaltet im öffentlichen Sektor langsam Wirkung
Das seit dem 1. August 2022 geltende Mindestbeteiligungsgebot führt im Top-Managementorgan der betroffenen 37 Bundesbeteiligungen nur langsam zur Erhöhung der Frauenanteile. Die Regelung verpflichtet Mehrheitsbeteiligungen des Bundes mit mehr als zwei Mitgliedern im Geschäftsführungsorgan mindestens eine Frau bzw. einen Mann aufzuweisen. Neun dieser Bundesbeteiligungen hatten zum Erhebungszeitpunkt des Public WoB-Index am 1. Januar 2023 noch eine frauenfreie Top-Managementebene: Autokraft, Bundesgesellschaft für Endlagerung, DB Systemtechnik, Facility for Antiproton and Ion Research in Europe, GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung, Omnibusverkehr Franken, Regionalverkehr Alb-Bodensee, Regionalverkehr Oberbayern und SBG Südbadenbus. Insgesamt stieg der durchschnittliche Frauenanteil im Top-Managementorgan bei den unter das Mindestbeteiligungsgebot fallenden Unternehmen deutlich stärker um 4,7 Prozentpunkte auf 32,6 Prozent (2022: 27,9 %).
Weiterhin 14 Unternehmen mit Zielgröße Null
Von den 262 untersuchten öffentlichen Unternehmen müssen 127 Zielgrößen für das Aufsichtsgremium, Top-Managementorgan und die zwei obersten Managementebenen festlegen, da sie der Mitbestimmung unterliegen oder börsennotiert sind. Nur von 89 dieser Unternehmen liegen allerdings Zielgrößen vor. Und trotz der mit dem FüPoG II eingeführten, sanktionsbewehrten Begründungspflicht geben 14 Unternehmen weiter die Zielgröße Null an, planen also nicht mit Frauen in der Unternehmensleitung. Das sind 20,9 Prozent der 67 Beteiligungen, die eine Zielgröße für das Top-Managementorgan festgelegt und veröffentlicht haben.
Bundesfrauenministerin: „Bundesbeteiligungen sollten mehr Engagement für gleichberechtigte Teilhabe zeigen“
„Wir haben mit den gesetzlichen Vorgaben ganz bewusst den Druck auf die öffentlichen Unternehmen erhöht. Jetzt gilt es, mehr Frauen in Führungspositionen, in die Aufsichtsräte, Geschäftsführungen und die obersten Managementebenen zu berufen. Rein männlich besetzte Vorstände und Führungsetagen sollten möglichst bald Geschichte sein. Der Bund geht mit gutem Beispiel voran. Die Vorgaben sind deshalb für öffentliche Unternehmen strenger als für die Privatwirtschaft“, betont Bundesfrauenministerin Lisa Paus.
Der Public WoB-Index im Überblick
Der Public Women-on-Board-Index von FidAR ist eine Studie zur gleichberechtigten Teilhabe in Führungspositionen von Frauen und Männern in öffentlichen Unternehmen in Deutschland. Für die vorliegende zehnte Studie wurden 262 Beteiligungen von Bund und Ländern untersucht. 127 davon sind verpflichtet, Zielgrößen für das Aufsichtsgremium, Top-Managementorgan und die obersten zwei Managementebenen festzulegen und zu veröffentlichen. Von den 104 untersuchten Bundesbeteiligungen sind 59 zielgrößenpflichtig. Bei 44 der untersuchten Unternehmen entscheidet der Bund über mindestens drei Sitze im Aufsichtsgremium. Nach dem Bundesgremienbesetzungsgesetz sollten hier 50 Prozent der vom Bund in die Aufsichtsgremien entsendeten Vertretung Frauen sein. 37 Mehrheitsbeteiligungen des Bundes haben mehr als zwei Mitglieder im Geschäftsführungsorgan und müssen nach dem Mindestbeteiligungsgebot mindestens eine Frau bzw. einen Mann im Top-Managementorgan aufweisen.
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